IDW zum Vorschlag für eine EU-Richtlinie: Freibetrag für Zuwachs von Eigenkapital / Begrenzung des Zinsabzugs

Das IDW hat eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für einen Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen und für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Körperschaftsteuerzwecke (COM (2022) 216 final) gegenüber der EU-Kommission abgegeben. Ziel des Richtlinienvorschlags ist es, den sog. "debt-equity bias" (DEBRA) zu vermindern.

Der Vorschlag sieht einen über zehn Jahre zu gewährenden Freibetrag für den auf ein Jahr bezogenen Zuwachs von Eigenkapital vor. Eigenkapitalminderungen gegenüber dem Vorjahr führen nach dem Vorschlag jedoch zu einem negativen steuerpflichtigen Abzugsbetrag. Begleitet werden die vorgesehenen Vorschriften von einer Abzugsbeschränkung für Fremdkapitalzinsen. Zinsaufwendungen wären demnach zukünftig maximal zu 85% abziehbar.

Das IDW begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlags, die steuerliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapital anzugleichen. Kritisiert werden jedoch die Maßnahmen zur Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapital, da sie dringend benötigten Investitionen der Unternehmen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit entgegenstehen. Zudem weist das IDW in der Stellungnahme auf die mit dem Vorschlag verbundenen erheblichen Komplexitätssteigerungen für Steuerpflichtige hin und unterbreitet Vorschläge, wie diese abgemildert werden können.

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