IDW zum Regierungsentwurf eines Kreditzweitmarktförderungsgesetzes

In einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestags hat das IDW zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) Stellung genommen.

Im Vergleich zum Referentenentwurf wurden zwar einige Anmerkungen des IDW (vgl. Meldung vom 11.08.2023) berücksichtigt, allerdings besteht aus Sicht des IDW weiterhin Handlungsbedarf.

Das IDW weist hierzu erneut darauf hin, dass in dem Regierungsentwurf einige Änderungen in Finanzaufsichtsgesetzen vorgeschlagen werden, die vor allem kleine Finanzdienstleistungsunternehmen belasten, größere Unsicherheiten aufwerfen und ggf. negative Folgen für den deutschen Finanzmarkt haben könnten. Besonders wird betont, dass die vorgeschlagene Möglichkeit der BaFin zur Bekanntgabe einer Ablehnung eines bestellten Abschlussprüfers die Kompetenzen der Berufsaufsicht untergraben würde und nach Einschätzung des IDW nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist. Zudem kritisiert das IDW die vorgesehenen Regelungen zur Einführung von externen Rotationspflichten bei kleinen und mittleren Wertpapierinstituten.

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