IDW zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022

Zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022 RegE) hat das IDW am 04.11.2022 gegenüber dem Finanzausschuss des Bundestags Stellung genommen. Es geht dabei insbesondere auf einzelne Aspekte der Stellungnahme des Bundesrats zum JStG 2022 (BR-Drs. 457/22 (Beschluss) vom 28.10.2022) ein.

Das IDW begrüßt den Standpunkt des Bundesrats, die Möglichkeit zum Nachweis einer niedrigeren Nutzungsdauer bei Gebäudeabschreibungen beizubehalten. Typisierungen im Steuerrecht sollen zwar der Vereinfachung und Entbürokratisierung dienen, dürfen aber nicht zu einer unangemessen höheren Belastung der Steuerpflichtigen führen.

Zur vom Bundesrat vorgeschlagenen Erweiterung der Sperrfristverstöße in § 6 Abs. 5 EStG als Reaktion auf die ergangene BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 15.07.21 - IV R 36/18 und vom 18.08.2021 - XI R 43/20) positioniert sich das IDW kritisch. Die Ausweitung der Sperrfristen ist aus steuersystematischer Sicht nicht erforderlich und ist vor dem Hintergrund der steuerverschärfenden und komplexitätserweiternden Wirkung abzulehnen.

Das IDW begrüßt dem Grunde nach den Vorschlag des Bundesrats, die gesetzlichen Regelungen zur Einlagenrückgewähr (§ 27 Abs. 8 KStG) auch auf Drittstaaten- und EWR-Kapitalgesellschaften auszuweiten. Hier regt das IDW jedoch unter anderem an, eine individuelle Nachweismöglichkeit der Einlagenrückgewähr für die inländischen Gesellschafter aufzunehmen.

Service