IDW zum Referentenentwurf zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 04.11.2025 eine Verbändeanhörung zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets eingeleitet, an der sich das IDW beteiligt hat.
In Umsetzung des Binnenmarktpakets sieht der Entwurf vor, dass Gasnetzbetreiber einen sog. Verteilernetzentwicklungsplan (in dem Binnenmarktpaket auch als Stilllegungsplan bezeichnet) zu erstellen haben, sofern eine Umstellung des Erdgasnetzes auf Wasserstoff oder die dauerhafte Außerbetriebnahme des Gasverteilernetzes oder Teilen davon geplant sind (vgl. § 16b Abs. 2 E-EnWG).
In diesem Zuge stellt sich auch die Frage, ob stillgelegte Erdgasleitungen zurückzubauen sind. Vor diesem Hintergrund sieht der Referentenentwurf unter bestimmten Voraussetzungen eine Duldungspflicht für dauerhaft außer Betrieb genommene Erdgasleitungen und Einrichtungen auf Grundstücken vor (siehe § 48b E-EnWG auf S. 50 des Entwurfs, korrespondierende Gesetzesbegründung findet sich ab S. 274 ff.).
Das IDW begrüßt die Regelung, da sie zur Rechtssicherheit in der Frage beitragen wird. Die Auswirkung auf die Bilanzierung erörtert das IDW derzeit in seinen Gremien.
Ferner regt das IDW in seiner Stellungnahme an, die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen klarzustellen, die durch die Rückstellungsbildung für Stilllegung und evtl. Rückbau oder durch Abschreibungen aufgrund der nunmehr verkürzten Nutzungsdauern entstehen.
Zudem sollte die Netzentgeltregulierung angepasst werden: Rückstellungen, die vor der fünften Regulierungsperiode gebildet wurden, sollten bei der Ermittlung der Erlösobergrenze Berücksichtigung finden. Auch spätere Änderungen aufgrund des Wegfalls der Duldungspflicht oder neuer Erkenntnisse müssen regulatorisch erfasst werden.