IDW zum Referentenentwurf eines Steueroasen-Abwehrgesetzes

Das IDW hat am 04.03.2021 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (Steueroasen-Abwehrgesetz) gegenüber dem BMF Stellung genommen.

Ziel der Gesetzesinitiative soll sein - im Rahmen eines koordinierten Vorgehens der EU-Mitgliedstaaten - es den Steuerpflichtigen zu erschweren, Geschäftsbeziehungen mit insbesondere solchen Steuerhoheitsgebieten einzugehen, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (sog. "schwarze Liste") aufgeführt sind. Die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete sollen dadurch dazu angehalten werden, künftig internationale Standards im Steuerbereich in ihr nationales Recht aufzunehmen und diese einzuhalten.

Der Referentenentwurf enthält zur Erfüllung dieses Zweckes Regelungen verschiedener Abwehrmaßnahmen und führt neue Aufzeichnungspflichten ein. Das IDW hat in seiner Stellungnahme vor allem kritisiert, dass der Anwendungsbereich der geplanten Normen zu weit gefasst ist. Darüber hinaus sind die Regelungen teilweise unklar formuliert. Das IDW hat daher Vorschläge vor allem zur Klarstellung des Wortlautes und des Anwendungsbereichs der Regelungen unterbreitet.

Der Referentenentwurf erfasst mit überschießender Tendenz sämtliche Geschäftsbeziehungen mit den sog. Steueroasen - unabhängig davon, ob diese Geschäftsbeziehungen sanktionswürdig erscheinen oder nicht. Es würden somit beispielsweise auch Geschäftsvorfälle sanktioniert, die "zwingend" aus der Branchenzugehörigkeit der Geschäftspartner folgen.

Das IDW hat zudem angemerkt, dass es fraglich erscheine, ob die Regelungen mit EU- Recht und/oder dem Grundgesetz vereinbar sind. Nach unserer Auffassung stehen der Finanzverwaltung bereits ausreichende, verfahrensrechtliche Regelungen zur Durchsetzung des nationalen Steueranspruchs zur Verfügung.

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