IDW zum Referentenentwurf einer Funktionsverlagerungsverordnung

Das IDW hat Stellung genommen zum Referentenentwurf (RefE) einer Rechtsverordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung, FVerlV).

Grund für die Überarbeitung der seit 2008 existierenden FVerlV ist, dass die Regelungen zum Transferpaket mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG) vom 02.06.2021 in einen neuen Absatz 3b in § 1 AStG eingefügt worden sind. Im Zuge dessen sollen auch Zweifelsfragen und Anwendungsprobleme der bisherigen Regelungen beseitigt werden.

Das IDW begrüßt, dass mit dem RefE zeitnah eine Anpassung der bislang anzuwendenden FVerlV an die neue Rechtslage angestrebt wird. Positiv ist hervorzuheben, dass mit der Neufassung einige Präzisierungen erfolgen, die zu einer erhöhten Rechtssicherheit in der Praxis führen werden. Kritisch zu sehen ist aus Sicht des IDW jedoch, dass der RefE zum Teil weit über die gesetzlichen Regelungen des § 1 Abs. 3b AStG und die bisherige FVerlV hinausgeht. Dies führt u.a. zu verschärften Nachweispflichten auf Seiten des Steuerpflichtigen. Überdacht werden sollte zudem die ersatzlose Streichung der sog. Escape-Klausel nach § 1 Abs. 7 FVerlV der derzeit geltenden Fassung. Zumindest für Bagatellfälle sollte aus Sicht des IDW ein Ausnahmetatbestand bestehen bleiben.


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