IDW zum Referentenentwurf des Risikoreduzierungsgesetzes

In seinem Schreiben gegenüber dem BMF regt das IDW an, auf die im Referentenentwurf vorgeschlagene Anpassung des § 29 Abs. 1 Satz 1 KWG zu verzichten. Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 KWG-E soll klargestellt werden, dass der aufsichtsrechtliche Teil der Jahresabschlussprüfung ein integraler Bestandteil dieser Prüfung ist. Nach Auffassung des IDW besteht kein Bedarf an einer Klarstellung der derzeitigen Rechtslage. Der in Teilen enge Zusammenhang zwischen der Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts sowie der aufsichtlichen Prüfung ist im Fachschrifttum und in der Praxis unbestritten. Auch nach der Gesetzesbegründung wird keine Änderung der gängigen Praxis intendiert. Allerdings könnte die vorgesehene "Klarstellung" möglicherweise sogar zu Missverständnissen führen.

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