IDW zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG i.d.F. des KöMoG

Das IDW hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf eines Schreibens zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts an das BMF gesandt.

Durch die Neuregelung des § 14 Abs. 4 KStG wurde das System der Behandlung von Mehr- und Minderabführungen in körperschaftsteuerlichen Organschaftsfällen grundlegend reformiert. Die bisher anzuwendende Ausgleichspostenmethode wurde durch die Einlagelösung ersetzt. Mit dem Entwurf des BMF-Schreibens werden verschiedene Anwendungs- und Zweifelsfragen, auch hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der Systemumstellung, geklärt. Aus Sicht des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer sind dabei jedoch einige Fragestellungen offengeblieben, deren Klärung mit der Stellungnahme angeregt wurde.

Die Anregungen beziehen sich dabei u.a. auf grundlegende Fragen, wie die Definition der Begriffe der Mehr- und Minderabführungen und die trennscharfe Abgrenzung zwischen organschaftlichen und vororganschaftlichen Mehr- und Minderabführungen sowie außerorganschaftlichen Abweichungen. Des Weiteren wurde angeregt, Übergangsregelungen für systemübergreifende Sachverhalte aufzunehmen sowie Details der konkreten steuerlichen Auswirkungen der Umstellung klarzustellen.

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