IDW zum Entwurf eines Bafin-Rundschreibens zum FRiG

In einem Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat das IDW zum Entwurf des Rundschreibens „Hinweise zu Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz“ Stellung genommen.

Darin begrüßt das IDW die klarstellenden Hinweise zu den neuen Regelungen, die durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) eingeführt wurden.

Das IDW Schreiben im Volltext:

Service