IDW zu Erleichterungen für Leasingnehmer bei Covid-19-bedingten Mietzugeständnissen

Das International Accounting Standards Board (IASB) hatte im Mai 2020 eine zeitlich begrenzte praktische Erleichterung für Leasingnehmer veröffentlicht, nach der im Fall von Covid-19-bedingten Mietzugeständnissen (z.B. Stundung von Mietraten oder Mietpreisnachlässen) auf eine Beurteilung, ob eine Modifikation des Leasingverhältnisses i.S. von IFRS 16 vorliegt, grundsätzlich verzichtet werden darf.

Die Erleichterungsregelung soll aufgrund des andauernden Pandemiegeschehens und der aus Sicht des IASB weiterhin erforderlichen Unterstützung von Leasingnehmern um ein Jahr verlängert werden (vgl. IASB ED/2021/2 "Covid-19-Related Rent Concessions beyond 30 June 2021").

Das IDW begrüßt diesen Vorschlag und bittet in seinem Schreiben vom 24.02.2021 an das IASB u.a. um möglichst zeitnahe Verabschiedung. Um die erweiterte praktische Erleichterungsregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die IFRS-Anwender in der EU noch bis zur Übernahme der finalen Änderung des IFRS 16 in europäisches Recht (Endorsement) gedulden.

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