IDW vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC - Reverse Factoring

Das IFRS Interpretations Committee (IC) hat im Juni 2020 eine vorläufige Agendaentscheidung zu "Supply Chain Financing Arrangements - Reverse Factoring" veröffentlicht.

Darin enthalten sind Ausführungen zur Darstellung von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Reverse-Factoring-Transaktionen in der Bilanz und in der Kapitalflussrechnung sowie den ggf. erforderlichen Angaben im Abschluss. Die Kommentierungsfrist endet heute.

Das IDW begrüßt in einem Schreiben an das IFRS IC grundsätzlich die Bemühungen um Leitlinien zu einer sachgerechten Darstellung von Reverse-Factoring-Vereinbarungen im Abschluss, insbesondere da derartige Transaktionen in den letzten Jahren immer mehr Verbreitung gefunden haben. Allerdings würden wir anstelle einer Agendaentscheidung des IFRS IC ein Standardsetzungsprojekt des IASB bevorzugen, in dem sich der Standardsetzer dann nicht nur mit möglichen Offenlegungserfordernissen befasst, sondern auch das Zusammenspiel mit den Ausbuchungsregelungen des IFRS 9 näher betrachtet.

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