IDW veröffentlicht aktualisierten Fachlichen Hinweis zu den steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen

Der aktualisierte Fachliche Hinweis vom 27.07.2021 gibt einen Überblick über die steuerlichen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung der von der Coronavirus-Krise besonders betroffenen Steuerpflichtigen.

Neben der Aktualisierung der Links zu den Corona-Informationsseiten der Bundes- und Landesbehörden wurden zum Abschluss der Legislaturperiode die in der Vorversion erhaltenen Informationen auf den neuesten Stand gebracht und hinzugekommene steuerliche Hilfsmaßnahmen ergänzt: Der neue Fachliche Hinweis Steuern berücksichtigt nun die bis zum 26.07.2021 verabschiedeten steuerlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung und die bis zum vorstehenden Datum veröffentlichten BMF-Schreiben.

Von besonderer praktischer Relevanz dürften - wie bisher - die gewährten Verfahrenserleichterungen für die besonders betroffenen Steuerpflichtigen sein. Zu nennen sind hier v.a.

  • die erweiterten Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen für beratene und nicht beratene Steuerpflichtige  (für 2019 und 2020),
  • die Verlängerung der Karenzzeit im Rahmen der Verzinsung (für 2019 und 2020),
  • die Möglichkeit, im vereinfachten Verfahren Steuervorauszahlungen unbürokratisch anpassen zu lassen.

Der Fachliche Hinweis enthält außerdem erstmals Ausführungen

  • zur Auswirkung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen auf Forderungen zum Bilanzstichtag,
  • zu Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die umsatzsteuerliche Organschaft,
  • zur Übernahme von Kosten für Covid-19 Tests durch den Arbeitgeber,
  • zur Umsatzsteuerbefreiung der Abnahme von Corona-Schnelltests.

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