IDW Stellungnahme zur Novelle der Prüfungsberichtsverordnung

In einem Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das IDW zum Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) Stellung genommen.

Das IDW hatte zuletzt im Schreiben vom 02.01.2025 an die BaFin die Notwendigkeit einer Fortentwicklung der PrüfbV skizziert. Die PrüfbV schafft Klarheit zum Gegenstand der (aufsichtlichen) Prüfungen, den Zeitpunkt ihrer Durchführung sowie den Inhalt und die Form von Prüfungsberichten des Wirtschaftsprüfers. Sie ist von zentraler Bedeutung für eine effektive Zusammenarbeit zwischen Berufsstand und BaFin. Daher unterstützt das IDW die Arbeiten der BaFin an einer Weiterentwicklung der Vorgaben. Als einen ersten Schritt der Modernisierung begrüßt das IDW die nun gestartete Konsultation einer Novelle der PrüfbV. In seiner Stellungnahme hat das IDW zahlreiche Anmerkungen und Anregungen zu den Vorschlägen der BaFin hinterlegt. Diese betreffen u.a. Übergangsfristen, die Berücksichtigung von Ergebnissen aus Sonderprüfungen und vorgesehene Änderungen zur Prüfung von Organkrediten.

Das IDW sieht jedoch noch viel Potenzial, die aufsichtliche Prüfung weitergehend zu modernisieren und stärker auf wesentliche Risikofelder zu fokussieren. Mit solchen risikoorientierten aufsichtlichen Prüfungsvorgaben könnte der Entwicklung der Geschäftsmodelle der beaufsichtigten Institute und daraus resultierenden Risiken angemessen Rechnung getragen werden. Es wird daher durch das IDW angeregt, zeitnah in eine Diskussion über weitergehende Modernisierungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer Folge-Novelle einzusteigen.

Das IDW wird sich gerne im weiteren Verfahren konstruktiv einbringen.

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