IDW Stellungnahme zur Änderung der Prüfungsberichteverordnung für Versicherungsunternehmen (PrüfV)
In einem Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das IDW zum Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichteverordnung (PrüfV-E) Stellung genommen.
Im Fokus der PrüfV-E stehen punktuelle Ergänzungen der Berichtspflichten des Abschlussprüfers zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach der Offenlegungs- und Taxonomieverordnung (sog. SFDR-Prüfung) sowie nach der DORA-Verordnung. Das IDW spricht sich insb. dafür aus, die Vorgaben stärker an den übergreifenden Grundsatz einer risikoorientierten Berichterstattung der PrüfV anzupassen.
Zudem schlägt das IDW eine Modernisierung der PrüfV vor, die z.B. auch die Möglichkeit von Teilprüfungsberichten zur Entzerrung der Prüfung vorsehen sollte. Hierzu wird auch auf das IDW Schreiben vom 02.01.2025 an die BaFin verwiesen.
Das IDW wird sich im weiteren Verfahren zur Novellierung der PrüfV weiterhin gerne konstruktiv einbringen.