IDW Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes
Das IDW hat anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zum Regierungsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes (RegE MinStAnpG) am 03.11.2025 Stellung genommen. Das Gesetz dient der Anpassung des Mindeststeuergesetzes (MinStG) an die internationalen Vorgaben der OECD („Agreed Administrative Guidance“) sowie der Umsetzung der EU-DAC9-Richtlinie zum Informationsaustausch.
Angesichts der aktuellen internationalen Entwicklungen – insbesondere der Verhandlungen über ein sog. „Side-by-Side-System“, das ein Nebeneinander der globalen Mindeststeuer mit dem US-NCTI System (net CFC tested income als Nachfolger der GILTI) ermöglichen und US-Konzerne von der Mindeststeuer ausnehmen soll – weist das IDW auf die Notwendigkeit hin, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern. Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Lage, des hohen administrativen Aufwands und des notwendigen Bürokratieabbaus sind weitere Vereinfachungen und Klarstellungen im Zusammenhang mit der Mindeststeuer dringend erforderlich.
Das IDW regt insbesondere Klarstellungen bei der Berücksichtigung von Steuern aus Vorjahren vor Anwendung des MinStG an, insbesondere auch zur sachgerechten Berücksichtigung latenter Steuern. Das IDW begrüßt ausdrücklich die Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz, die zu einer Vereinfachung und Systematisierung des deutschen internationalen Unternehmenssteuerrechts beitragen sollen. Redundante steuerliche Normen sind zurückzuführen, um sowohl den Steuerpflichtigen als auch die Finanzverwaltung zu entlasten. Zudem regt das IDW an, auch die Regelungen des Steueroasen-Abwehrgesetzes entsprechend den Empfehlungen der BMF-Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ deutlich zu verschlanken. Schließlich empfiehlt das IDW die Einführung eines niedrigschwelligen Informations- bzw. Auskunftsinstruments für Fragen zur Anwendung des Mindeststeuergesetzes, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen.