IDW Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025

Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Steueränderungsgesetzes 2025 (StÄndG 2025) Stellung genommen. Dabei weist das IDW das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darauf hin, dass aufgrund der sehr kurzen Stellungnahmefrist – das Kabinett soll sich bereits am 10.09.2025 mit dem Gesetzentwurf befassen – eine systematische, umfassende und übergreifende Analyse der geplanten Neuregelungen kaum möglich ist. Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die IDW Stellungnahme auf ausgewählte Bereiche des RefE.

Der RefE des StÄndG 2025 setzt inhaltlich weitere steuerliche Rechtsänderungen des am 28.05.2025 beschlossenen Sofortprogramms der Koalition um. Unter anderem sind die folgenden Maßnahmen enthalten:

  • Reduzierung der Umsatzsteuer für bestimmte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen,
  • Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und
  • diverse Neuregelungen aus dem Bereich der Gemeinnützigkeit.

Das IDW begrüßt ausdrücklich Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und zu einer klaren Gesetzgebung. Dies betrifft auch die geplanten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Im Hinblick auf den vorgesehenen Verzicht auf die Sphärenzuordnung der Einnahmen bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro weist das IDW darauf hin, dass eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist. Zwar könne die geplante Neuregelung aus ertragsteuerlicher Sicht Vereinfachungen schaffen, doch drohten Wechselwirkungen mit umsatzsteuerlichen Vorschriften, dem Gemeinnützigkeitsrecht sowie der Spendenhaftung, die zu neuen Rechtsunsicherheiten führen könnten. Das IDW regt deshalb an, transparent auf diesen Umstand hinzuweisen, um absehbare Missverständnisse zu vermeiden.

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