IDW Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes
In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen hat das IDW zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten sowie zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz, BRUBEG) Stellung genommen.
Das IDW begrüßt die wesentlichen Ziele des Entwurfs, eine zielgerichtete, verhältnismäßige und möglichst bürokratiearme Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/1619 und (EU) 2024/1174 sowie einen Abbau unnötiger Bürokratie und Vereinfachung regulatorischer Anforderungen zu erreichen, soweit keine aufsichtlichen Bedenken bestehen.
Das IDW weist darauf hin, dass die in § 26 Abs. 2 KWG-E geforderte Angabe des Tages der Feststellung im Prüfungsbericht zum Zeitpunkt der Finalisierung des Prüfungsberichts regelmäßig nicht feststeht.
Das IDW Schreiben im Volltext: 20250909_IDW StN_BRUBEG_F
Zum Hintergrund:
Der Gesetzentwurf des BRUBEG dient einer 1-zu-1-Umsetzung des sogenannten EU-Bankenpakets sowie dem Abbau übermäßiger Bürokratie im Bankensektor in Deutschland. Dies zielt darauf ab, Banken krisenfester zu machen und gleichzeitig die Finanzierung der Realwirtschaft sicherzustellen, die Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumsaussichten zu stärken und erforderliche Investitionen zu erleichtern.