IDW Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Mindeststeuerverordnung
Das IDW hat zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes (RefE MinStV) Stellung genommen. Mit dem Mindeststeuergesetz werden große, international tätige Unternehmensgruppen verpflichtet, einen Mindeststeuerbericht (GloBE Information Return) einzureichen.
Der RefE einer MinStV setzt internationale Vorgaben zum Umfang, zur Ausgestaltung und zum Informationsaustausch im Zusammenhang mit dem Mindeststeuerbericht in nationales Recht um.
Der Entwurf enthält eine Reihe wichtiger Klarstellungen, die das IDW ausdrücklich begrüßt. An einzelnen Stellen sieht das IDW jedoch weiteren Nachbesserungsbedarf, insbesondere mit Blick auf die konkrete Umsetzung der OECD Agreed Administrative Guidance zu Art. 8.1.4 und 8.1.5 Model Rules.
Zudem regt das IDW an, die vorgesehenen Berichtspflichten nach § 4 Abs. 2 Satz 2 MinStV-E auf wesentliche Einflussfaktoren zu begrenzen.
Insgesamt betont das IDW die Bedeutung einer möglichst klaren und international konsistenten Umsetzung der Mindeststeuerregelungen, um Wettbewerbsnachteile und den bürokratischen Aufwand für deutsche Unternehmen zu begrenzen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Das IDW Schreiben im Volltext: