IDW setzt sich für ein besseres Wachstumschancengesetz ein

Das IDW appelliert an die Entscheidungsträger, die aktuellen Beratungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss als Chance zu nutzen, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Das IDW unterstützt die vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung von Investitionen, plädiert jedoch gleichzeitig für den Abbau von Bürokratie, auch bezogen auf steuerliche Bürokratiekosten. Dies könne sich positiv auf den Wirtschaftsstandort auswirken.

Das IDW empfiehlt, folgende fünf zukunftsorientierte Maßnahmen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes anzugehen:

1. Zusätzlich zur geplanten sinnvollen Klimaschutzinvestitions-Prämie regt das IDW an, bei Fördermaßnahmen pragmatischer vorzugehen und – ähnlich wie im Bereich der Corona-Hilfsmaßnahmen – stärker auf die Unterstützung prüfender Dritter zu setzen. Zudem sollte auf breiter wirkende Maßnahmen mit weniger engen Fördervoraussetzungen gesetzt werden.

2. Das IDW unterstützt die geplante Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Beschleunigte Abschreibungen fördern Wachstum und Erneuerung des Kapitalstocks. Das Instrument vermeidet zudem Abgrenzungsprobleme bei der Beurteilung der Förderungsfähigkeit von Investitionen.

3. Maßnahmen zur Verbesserung der Verlustverrechnung verbessern die Liquiditätssituation der Unternehmen. Sie sollten mit Blick auf die Mindestbesteuerung nicht weiter ausgehöhlt werden. Verbesserungen im Bereich der Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG – bspw. durch eine deutliche Anhebung des Sockelbetrags und Anhebung der Prozentgrenze – führen zu weniger bürokratischem Aufwand als großzügigere Regelungen beim Verlustrücktrag.

4. Die Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich wäre ein entscheidender Impuls für die digitaler Transformation. Zudem leistete sie einen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit und durch Bekämpfung organisierten Steuerbetrugs zur Reduzierung der Mehrwertsteuer-Lücke (rd. 7,5 Mrd. EUR in 2021).

5. Um die steuerlichen Bedingungen nicht weiter zu verschlechtern, sollte auf die Einführung der geplanten Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen verzichtet werden. Die Anhebung der Grenze für sofort abschreibungsfähige geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und die Anhebung der Regelung für sog. Sammelposten für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 5.000 Euro trügen ebenfalls zur Verbesserung der Standortbedingungen bei.

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