IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzplänen überarbeitet

Die Insolvenz von Unternehmen bedeutet längst nicht mehr dessen Ende: Das Insolvenzplanverfahren, das eine Sanierung innerhalb der Insolvenz ermöglicht, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit der nun vom deutschen Gesetzgeber umzusetzenden Restrukturierungsrichtlinie könnte ein neues - sehr ähnliches - Verfahren geschaffen werden, das zeitlich bereits vor der Insolvenz ansetzt.

Vor diesem Hintergrund hat das IDW den IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzplänen überarbeitet. Der Standard wurde im Dezember 2019 vom Hauptfachausschuss billigend zur Kenntnis genommen.

In der überarbeiteten Fassung werden gesetzgeberische Entwicklungen (insbesondere das ESUG) sowie weitere Anforderungen insb. aus der Rechtsprechung berücksichtigt. Zudem wurden weitere Aspekte konkretisiert bzw. gänzlich neu aufgenommen. Zu nennen sind etwa die klarere Darstellung des Verfahrensablaufs, die deutlichere Forderung nach einem Sanierungskonzept, welches den Kernanforderungen des IDW S 6 entspricht, präzisere Ausführungen zur Gruppenbildung, zur Quotenvergleichsrechnung sowie Ausführungen zum Debt-Equity-Swap, zum Forderungsverzicht oder zur Mängelgewährleistung.

IDW S 2 wird in Heft 1/2020 der IDW Life veröffentlicht werden.

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