IDW RS HFA 50: Modulentwürfe IFRS 16-M1, M2 und M3 veröffentlicht

IFRS 16, der neue Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS, ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, erstmals verpflichtend anzuwenden.

Das IDW hat sich mit Anwendungsfragen - vor allem für den deutschen Rechtsraum - auseinandergesetzt und drei neue Modulentwürfe der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) verfasst:

  • IFRS 16-M1 "Bilanzierung von Erbbaurechtsverträgen nach deutschem Recht",
  • IFRS 16-M2 "Bilanzierung von Vereinbarungen zur Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer" und
  • IFRS 16-M3 "Bilanzierung von Mieterdarlehen aus Immobilienleasingverträgen".

Die Kommentierungsfrist endet jeweils am 03.02.2020. Die Downloads der Entwürfe finden Sie in der Rubrik IDW Verlautbarungen, Entwürfe. Außerdem werden alle Entwürfe in Heft 1/2020 der IDW Life veröffentlicht werden.

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