IDW RS FAB 18 zur Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss verabschiedet 

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS FAB 18) verabschiedet.

Sie ersetzt den zuletzt im Jahr 2014 geänderten IDW RS HFA 18. Gegenüber dem Entwurf vom November 2024 wurden nur noch wenige Änderungen vorgenommen.

Die IDW Verlautbarung ist erstmals verpflichtend anzuwenden auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.03.2026 beginnen.

IDW RS FAB 18 wird in Heft 4/2026 der IDW Life veröffentlicht. und ist als Print on Demand im IDW Verlag erhältlich: IDW RS FAB 18

Service