IDW regt gesetzliche Regelung zur Mitunternehmerfiktion beim Vorbehaltsnießbrauch an Mitunternehmeranteilen an
Das IDW hat mit Schreiben vom 10.07.2026 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine gesetzliche Neuregelung zur steuerlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs an Anteilen an Mitunternehmerschaften angeregt. Hintergrund ist die bislang nicht abschließend geklärte Frage, ob der neue Gesellschafter und der Vorbehaltsnießbraucher zugleich Mitunternehmer derselben Personengesellschaft sein können. Nicht zuletzt aufgrund der aktuellen BFH-Rechtsprechung (siehe dazu das IDW Support Dokument „Neues zum Nießbrauch“) bestehen insoweit Rechtsunsicherheiten für die Unternehmensnachfolge.
Nach dem Vorschlag des IDW sollte gesetzlich geregelt werden, dass der Vorbehaltsnießbraucher für die Dauer des Nießbrauchs als Mitunternehmer der betroffenen Mitunternehmerschaft gilt, sofern der Erwerber des belasteten Anteils Mitunternehmer wird. Damit würde die in Beratung und Verwaltungspraxis bislang zugrunde gelegte Behandlung gesetzlich abgesichert und Rechtssicherheit für die vorweggenommene Unternehmensnachfolge geschaffen.
Der Vorschlag des IDW knüpft an die bestehende Systematik der Mitunternehmerbesteuerung an. Er soll insbesondere Unsicherheiten bei der laufenden Besteuerung, bei Unternehmensübertragungen sowie im Zusammenhang mit erbschaftsteuerlichen Begünstigungen beseitigen.
Nach Einschätzung des IDW würde die vorgeschlagene Regelung die bisherige Verwaltungs- und Beratungspraxis absichern und zu einer konsistenten steuerlichen Behandlung beitragen, ohne wesentliche Auswirkungen auf bestehende Strukturen oder das Steueraufkommen erwarten zu lassen.
Das IDW Schreiben im Volltext: