IDW PS 721 n.F. für Rundfunk-Prüfer verabschiedet

Die Überarbeitung des IDW PS 721 aus dem Jahr 2010 wurde erforderlich, um Änderungen der Rechtsgrundlagen Rechnung zu tragen. Außerdem will der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW mehr Transparenz über das Prüfungsvorgehen schaffen, indem die Neufassung nach der Art der Aussage des Wirtschaftsprüfers unterscheidet.

Der Prüfungsstandard wurde vom HFA nach Abstimmung mit Vertretern der Landesrechnungshöfe am 26.11.2020 verabschiedet. Im Vergleich zum Entwurf der Neufassung ergeben sich nur wenige redaktionelle Änderungen.

Die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der Marktkonformität nach § 43 Abs. 1 Satz 2 Medienstaatsvertrag als Erweiterung der Abschlussprüfung (IDW PS 721 n.F.) wird in Heft 12/2020 der IDW Life veröffentlicht werden.

Hintergrund:

Der neue Medienstaatsvertrag ist mittlerweile von allen Länderparlamenten ratifiziert worden und ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag. Danach ist die Marktkonformität kommerzieller Tätigkeiten von Beteiligungsunternehmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu prüfen. Wirtschaftsprüfer werden unterstützend für die Rechnungshöfe tätig.


 

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