IDW Praxishinweis zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern

Nach Artikel 3 Abs. 2 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) wurde der Gesetzgeber verpflichtet, die Einhaltung bestimmter Vorgaben der MiFID II für Finanzanlagenvermittler einzuführen. Diese Anforderungen wurden mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vom 09.10.2019 in deutsches Recht umgesetzt und sind am 01.08.2020 in Kraft getreten.

In dem IDW Praxishinweis werden Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern nach § 24 Abs. 1 Satz 1 FinVermV für die bedeutsamen Änderungen der FinVermV gegeben.

Der IDW Praxishinweis: Hinweise zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern nach IDW PS 840 n.F. unter Berücksichtigung der Anforderungen der zweiten Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vom 09.10.2019 (IDW Praxishinweis 1/2021) wird in Heft 6/2021 der IDW Life veröffentlicht werden.


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