IDW Praxishinweis zur Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung verabschiedet

Die EU-Offenlegungsverordnung verlangt deutlich mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten.

Ein Großteil der neuen Anforderungen ist seit März 2021 umzusetzen. Betroffen sind bestimmte Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Investmentvermögen. Ergänzend sind weitere Anforderungen nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten. Durch das FoStoG vom 03.06.2021 wurden umfangreiche neue gesetzliche Prüfungspflichten im KAGB, VAG und WpHG geregelt.

Zur Unterstützung des Berufsstands hat das IDW einen neuen Praxishinweis entwickelt. Dieser beschreibt den Prüfungsgegenstand und gibt erste Hinweise zum prüferischen Vorgehen. Dabei wurden die aufsichtlichen Vorgaben der BaFin berücksichtigt, welche sich an dem derzeit eingeschätzten Risikopotential für Greenwashing orientieren.

Der neue IDW Praxishinweis wird in der IDW Life 11/2021 erscheinen.

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