IDW Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers aktualisiert und IDW Positionspapier zu Zweifelsfragen der EU-Regulierung ergänzt

Das IDW Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen wurde aufgrund des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) überarbeitet.

Die vom Hauptfachausschuss (HFA) des IDW verabschiedete sechste Auflage beinhaltet vor allem neue Fragen aufgrund der Aufhebung des § 319a HGB und des daraus folgenden umfassenden Verbots der Erbringung von Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen. Hierzu wurden in Abschnitt 3 jeweils eine Definition von Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen sowie Fragen zur (Un-)Zulässigkeit einzelner Leistungen aufgenommen. Abschnitt 2.1. enthält Informationen zum Übergang auf die neuen Vorschriften, einschließlich der entsprechenden APAS-Verlautbarung Nr. 13 vom 10.12.2021.

In Bezug auf den Fee Cap ergeben sich Änderungen aufgrund der Aufhebung der Möglichkeit, den Fee Cap in einem Geschäftsjahr auf 140% zu erhöhen (§ 319a Abs. 1a HGB a.F.). Darüber hinaus wird die Erfassung der Honorare für eine formelle und inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts gemäß § 162 AktG erläutert.

Das FISG erstreckt zudem das Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO (sog. Blacklist) auf weitere prüferische Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers für einen PIE-Mandanten, und zwar unabhängig davon, ob der Wirtschaftsprüfer (auch) gesetzlicher Abschlussprüfer dieses Mandanten ist. So müssen z.B. der aktienrechtliche Sonderprüfer oder der Verschmelzungsprüfer eines PIE künftig die Blacklist beachten. In Abschnitt 3.22. des IDW Positionspapiers werden die betroffenen Tätigkeiten einschließlich etwaiger Cooling-in-Erfordernisse und verschiedener Anwendungsregeln dargestellt sowie weitere diesbezügliche Fragen erörtert.

Die gegenüber der fünften Auflage neuen bzw. inhaltlich geänderten Abschnitte sind mit den Zusätzen "neu" bzw. "aktualisiert" gekennzeichnet.

Die sechste Auflage des IDW Positionspapiers zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-Verordnung und der Abschlussprüferrichtlinie (Stand 30.06.2021) wurde aufgrund der BaFin-Mitteilung vom 13.07.2021 mit Informationen zum Abschlussprüferwechsel bei bestimmten Nicht-PIE überarbeitet. Die Anpassungen betreffen Abschnitt 3.1.2. des Positionspapiers.

Die Neuauflagen der IDW Positionspapiere finden Sie als pdf-Dateien unter >>Positionspapiere als Broschürendruck und als Webversion.

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