IDW nimmt Stellung zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021

Die Bundesregierung hatte bis Ende Oktober um Kommentierungen zur Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021 (DNS 21) gebeten. Das IDW unterstützt in seiner Stellungnahme die Weiterentwicklung der DNS 2021 auf der Grundlage der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen.

Die Weiterentwicklung der DNS 21 erfordert eine ganzheitliche Betrachtung aller Risiken (aber auch Chancen!) aus den Bereichen "Environmental, Social und Governance" (ESG). Die Coronavirus-Pandemie hat die Notwendigkeit des Handelns nochmals verstärkt. Im Interesse künftiger Generationen und der Menschen und Unternehmen in Deutschland ist soweit wie möglich eine konzertierte Aktion der europäischen und internationalen Staatengemeinschaft erforderlich, wie der Entwurf der DNS 2021 zu Recht betont.

Dem IDW sind folgende Aspekte dabei besonders wichtig:

  1. Die stark gestiegene Staatsverschuldung ist mittelfristig wieder auf das Ziel von 60% der nationalen Wirtschaftsleistung zurückzuführen, um etwa im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftsprogramms Mittel zur Stärkung der Nachhaltigkeit in den relevanten Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz und Mobilität zur Verfügung stellen zu können.  
  2. Nachhaltiges Wirtschaften verlangt eine vollständige Ermittlung und transparente Darstellung von Ressourcenaufkommen und -verbrauch. Das IDW sieht es daher als zielführend an, die Fortentwicklung der Rechnungslegung der öffentlichen Haushalte in Richtung der kaufmännischen Doppik auf nationaler und europäischer Ebene im Rahmen der DNS 2021 zu berücksichtigen. 
  3. Der Entwurf zur Weiterentwicklung der DNS 2021 betont zu Recht die große Bedeutung des Finanzsektors bei der "Grünen Transformation" (Sustainable Finance). Die regulatorischen Maßnahmen sollten daher sicherstellen, dass Finanzströme in nachhaltige Investitionen umgeleitet werden, ESG-Kriterien stärker im Risikomanagement verankert werden und die Transparenz für die Stakeholder erhöht wird. 
  4. Da ESG-Aspekte von Investoren stärker nachgefragt werden, sollten sie Einzug in die Unternehmensberichterstattung in Form von (zusätzlichen) nichtfinanziellen Informationen finden. Um hier mehr Transparenz zu erzielen, unterstützt das IDW die Schaffung eines einheitlichen internationalen Standards der nichtfinanziellen Berichterstattung (ESG-Reporting). 
  5. Schließlich kann die Nachhaltigkeitsdebatte nur ganzheitlich geführt werden, wenn alle drei Aspekte E, S und G betrachtet werden. Der Fall "Wirecard" hat z.B. den Aspekt "G" (Corporate Governance) in Form der Unternehmensüberwachung in das Zentrum der Diskussion gerückt. Ohne z.B. die Einführung und Überwachung von Compliance-Management-Systemen, Anreizen in der Vergütungsstruktur, Förderung nachhaltiger Investitionen oder Monitoring der Lieferketten können Nachhaltigkeitsziele nur schwer erreicht werden. Das IDW begrüßt daher die Initiative "Sustainable Corporate Governance" der EU-Kommission, da sie eine ganzheitliche Vorgehensweise im Verbund mit den anderen (auch oben adressierten) Handlungsansätzen darstellt.

Die Stellungnahme ist Teil einer Serie von Veröffentlichungen des IDW zum Thema Nachhaltigkeit. Im November 2020 wurde zuletzt das Positionspapier "Zukunft der nichtfinanziellen Berichterstattung" veröffentlicht: >> IDW Positionspapiere

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