IDW nimmt Stellung zum Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes sowie einem diesbezüglichen Änderungsantrag
Das IDW hat mit Schreiben vom 07.04.2026 gegenüber dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie zu einem dazugehörigen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD Stellung genommen. Das IDW hebt mehrere aus seiner Sicht wesentliche Punkte hervor und fordert Nachbesserungen, um Rechtsklarheit, Praxistauglichkeit und Vermeidung unnötiger Bürokratie sicherzustellen.
Das IDW begrüßt die vorgesehene Regelung, wonach ausschließlich Wirtschaftsprüfer mit der verpflichtenden Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung betraut werden sollen. Der Berufsstand verfügt über die notwendige Ausbildung, Prüfungsmethodik, Qualitätssicherung und Aufsichtsinfrastruktur. Zudem ermögliche die Kombination aus Abschluss- und Nachhaltigkeitsberichtsprüfung Synergieeffekte sowie Kosten- und Effizienzvorteile für Unternehmen. Das IDW warnt davor, dass eine Öffnung für andere Prüfergruppen als „Scheinwettbewerb“ mit zusätzlichem Bürokratie- und Kostenaufwand verbunden wäre, insbesondere vor dem Hintergrund des deutlich reduzierten Anwenderkreises infolge der Änderungen der CSRD auf EU-Ebene durch die Omnibus-I-Richtlinie (Reduktion der Zahl unmittelbar betroffener deutscher Unternehmen um ca. 90 %).
Kritisch äußert sich das IDW zur geplanten zeitlichen Anwendung der neuen Vorschriften. Sollte das HGB i.d.F. des CSRD-Umsetzungsgesetzes wie im Änderungsantrag vorgesehen bereits auf nach dem 31.12.2024 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sein, käme es – unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zum (erwarteten) Zeitpunkt des Inkrafttretens des CSRD-UmsG im Jahr 2026 jedenfalls alle Geschäftsjahre 01.01. bis 31.12.2025 abgeschlossen sind – zu einer echten Rückwirkung. Jenseits verfassungsrechtlicher Bedenken, die einer echten Rückwirkung begegnen, weist das IDW auf ganz erhebliche praktische Probleme und hohe zusätzliche Kosten für die betroffenen Unternehmen und eine Erschütterung des Vertrauens in die Verlässlichkeit der Berichterstattung hin.
Im Hinblick auf den Prüfungsvermerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung spricht sich das IDW gegen nationale, über die CSRD-Anforderungen hinausgehende Sondervorgaben aus, um international vergleichbare Prüfungsvermerke sicherzustellen.
Außerdem fordert das IDW Klarstellungen bzgl. der Inanspruchnahme des Mitgliedstaatenwahlrechts zur vorübergehenden Befreiung von der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen, die künftig nicht mehr in den Anwendungsbereich der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen. Nach Auffassung des IDW sollte außerdem eindeutig geregelt werden, ob diese Unternehmen auch gleichzeitig von bestehenden Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung befreit werden.
Das IDW Schreiben im Volltext: Stellungnahme zum RegE CSRD-UmsG sowie zum diesbezüglichen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (IDW Schreiben)