IDW nimmt Stellung zum Rahmenkonzept einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Das IDW hat mit Schreiben vom 29.05.2026 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium der Finanzen zum Rahmenkonzept einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) Stellung genommen.
Das IDW unterstützt zwar das Anliegen, verantwortungsvolle Unternehmensführung und Unternehmensnachfolgen zu erleichtern, sieht dafür jedoch keinen überzeugenden Bedarf für eine zusätzliche Rechtsform. Kritisch bewertet das IDW, dass die Vermögensbindung zwingend und unabänderlich ausgestaltet werden soll und Mitglieder dauerhaft von Gewinnchancen sowie Wertsteigerungen ausgeschlossen wären. Ein solcher Ausschluss kann unternehmerische Anreize schwächen, die Kapital- und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und notwendige strukturelle Anpassungen erschweren.
Steuerlich sieht das IDW insbesondere bei der vorgesehenen Erbersatzbesteuerung erhebliche Systemfragen. Denn diese soll hier nicht eine Umgehung regulärer Erbschaft- und Schenkungsteuer erfassen, sondern ein vom Gesetzgeber selbst geschaffenes Strukturmerkmal ausgleichen. Zudem dürfte die Abgrenzung verdeckter Gewinnausschüttungen erheblich an Bedeutung gewinnen, weil unangemessene Vergütungen wirtschaftlich wie eine verbotene Vermögensentnahme wirken können.
Das IDW Schreiben im Volltext: