IDW: Mehr steuerliche Impulse zur Stärkung von Investitionen und Innovationen in Deutschland

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes Stellung genommen. Das IDW sieht darin einen ersten wichtigen Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. In Anbetracht der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Lage plädiert es dafür, die Wirtschaft vor allem durch den Abbau von Bürokratie zu entlasten und steuerliche Impulse zur Stärkung der Investitions- und Innovationstätigkeit zu setzen.

In den vergangenen Monaten wurde die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der öffentlichen Diskussion kritisch hinterfragt, vor allem angesichts der anhaltend trüben konjunkturellen Lage und eines Wirtschaftswachstums, das unter dem Durchschnitt der Eurozone liegt. Angesichts dieser Herausforderungen unterstützt das IDW ausdrücklich die zentralen Zielsetzungen des Regierungsentwurfs, die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen zu verbessern.

Das IDW hat den Gesetzentwurf im Detail analysiert und einige Schlüsselbereiche besonders herausgestellt:

  • Verbesserung der Liquiditätssituation der Unternehmen: Das IDW sieht die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Liquiditätssituation der Unternehmen als geeignet an, einen Beitrag zur Erreichung der Regierungsziele zu leisten.
  • Steuervereinfachung: Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Vereinfachung und Modernisierung des Steuersystems, die jedoch aus Sicht des IDW nicht ausreichen, um strukturelle Veränderungen zur Schaffung eines einfachen und transparenten Steuerrechts zu bewirken.
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Investitions- und Innovationstätigkeit: Das IDW befürwortet die vorgeschlagenen Maßnahmen zur beschleunigten Abschreibung und die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie.
  • Verlustverrechnung: Die geplante Erweiterung der Möglichkeiten zur Verlustnutzung wird begrüßt, und das IDW regt an, auf eine zeitliche Befristung zu verzichten.
  • Anpassung an das MoPeG: Die geplanten Anpassungen an das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG) tragen nach Auffassung des IDW dazu bei, den Status quo zu erhalten und damit kurzfristig für Rechtssicherheit zu sorgen; langfristig sind allerdings strukturelle Reformen erforderlich, um Gesellschaftsrecht und Steuerrecht wieder aneinander anzugleichen.
  • Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen: Das IDW lehnt die geplante Ausweitung der Mitteilungspflicht auf rein nationale Fälle ab und betont die erheblichen Auswirkungen auf Befolgungskosten und Rechtssicherheit.

Das Schreiben des IDW an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages finden Sie unter folgendem Link auf der IDW Website: www.idw.de/idw/medien/idw-schreiben

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