IDW Knowledge Paper zur Risikovorsorge von Kreditinstituten

Das neue Knowledge Paper untersucht, warum die Ziele zwischen Aufsichtsrecht und Rechnungslegung teilweise divergieren und welche Folgen dies für eine Berücksichtigung von aufsichtlichen Maßnahmen im Jahresabschluss von Kreditinstituten hat.

Während Aufsichtsbehörden in erster Linie die Solvabilität und Stabilität der überwachten Institute mittels eher sehr konservativer Wertansätze sicherstellen möchten, zielt die externe Rechnungslegung darauf ab, entscheidungsnützliche Informationen für verschiedene Interessengruppen bereitzustellen. Dies kann im Einzelfall zu einem grundlegenden Zielkonflikt zwischen beiden Ansätzen führen. Das Knowledge Paper erläutert Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Zielsetzungen von Aufsichtsrecht und externer Rechnungslegung anhand von Beispielsfällen.

Die Bemessung der Risikovorsorge stellt derzeit eine große Herausforderung dar angesichts der vielschichtigen Risiken, u.a. aufgrund des Kriegs Russlands gegen die Ukraine, der schwierigen Beziehungen zu China oder der schwächelnden deutschen Wirtschaft. Unsicherheiten und Risiken für Kreditinstitute sind die Folge. Besondere Aufmerksamkeit verlangt derzeit die Entwicklung der Immobilienmärkte und der Bauindustrie.

Wenn die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen Wahlrechte und Ermessensspielräume gemäß der aufsichtlichen Auslegung von Bilanzierungsnormen nutzen, müssen sie die Auswirkungen im Gesamtzusammenhang würdigen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass das dargestellte Gesamtbild der wirtschaftlichen Lage nicht einseitig verzerrt wird. Nachgelagert müssen sich auch der Abschlussprüfer und das Aufsichtsorgan mit diesen Ermessensentscheidungen befassen. Soweit aufsichtliche Vorgaben im Einzelfall entgegen den geltenden Rechnungslegungsvorschriften berücksichtigt werden, hat sich der Abschlussprüfer mit möglichen Auswirkungen auf das Prüfungsurteil auseinander zu setzen.

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