IDW für Beseitigung bestehender Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf EU-Sanktionen

Im Rahmen der Verbandsanhörung hat das IDW zu dem Entwurf einer „Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union“ am 13.01.2023 gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Stellung genommen.

Mit dem Richtlinienentwurf sollen europaweit einheitliche Mindeststandards für die Untersuchung und strafrechtliche Ahndung von Sanktionsverstößen sowie Anforderungen an die justizielle Zusammenarbeit festgelegt werden.

Das IDW begrüßt die Zielsetzung, dass die Durchsetzung von restriktiven Maßnahmen der EU verbessert werden soll, hält es jedoch für erforderlich, die strafrechtliche Ahndung von Sanktionsverstößen in einem angemessenen Rahmen zu halten.

Insoweit hat sich das IDW dafür ausgesprochen, bei fährlässigen Verstößen gegen das Dienstleistungsverbot an der bestehenden Sanktionierung über das Ordnungswidrigkeitenrecht festzuhalten. Zudem hat das IDW eine Beseitigung bestehender Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit mittelbaren Dienstleistungsverboten, insbesondere im Hinblick auf die Erbringung von Abschlussprüfungsleistungen an eine deutsche Gesellschaft, deren Gesellschafter eine in Russland niedergelassene juristische Person ist, gefordert.

Im Übrigen hat sich das IDW im Bezug auf die Sanktionierung von Unternehmen für eine strafausschließende Berücksichtigung angemessener Compliance-Management-Systeme (CMS) ausgesprochen.

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