IDW erreicht Fristverlängerung bei der Prüfung des Pflegebudgets

Das IDW hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) mit der Bitte um Fristverlängerung für die Einreichung der Prüfungsvermerke nach § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG angeschrieben. Dieser Bitte sind das InEK und der GKV-Spitzenverband nachgekommen.

Nach einer Meldung auf der Website des InEK vom heutigen Tage unter der Rubrik "Aktuelles" ist für das Vereinbarungsjahr 2020 eine sanktionsfreie Nachlieferung bis zum 15.02.2022 möglich (zuvor: 15.12.2021; vgl. IDW Aktuell vom 10.09.2021). Danach muss eine Fristverlängerung hierfür nicht beantragt werden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen begrüßt der Krankenhausfachausschuss des IDW die Fristverlängerung bis zum 15.02.2022. Die 4. Änderungsvereinbarung der Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung wurde erst am 09.11.2021 verabschiedet und stellt zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung der Daten durch die Krankenhäuser. In der Praxis zeigte sich, dass die ursprüngliche Frist daher von den Krankenhäusern regelmäßig nicht zu halten gewesen wäre. Dazu kommen erschwerend pandemiebedingte Belastungen der Krankenhäuser. Eine Forderung nach Fristverlängerung wurde auch von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft vorgetragen.

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