IDW Eingabe zu den Auswirkungen des BFH Urteils zur tatsächlichen Durchführung von Ergebnisabführungsverträgen im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft
Das IDW hat mit Schreiben vom 17.04.2026 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu den Folgen des BFH‑Urteils vom 05.11. 2025 – I R 37/22 Stellung genommen.
Das Urteil betrifft die tatsächliche Durchführung von Ergebnisabführungsverträgen im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft und weist hohe Praxisrelevanz auf. Der Bundesfinanzhof (BFH) konkretisiert erstmals, dass Ansprüche aus dem Ergebnisabführungsvertrag grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Fälligkeit zu erfüllen sind.
Nach Auffassung des IDW wirft diese Rechtsprechung zahlreiche ungeklärte Fragen auf. Das betrifft insbesondere den Anwendungszeitpunkt, mögliche Offenlegungs‑ und Berichtigungspflichten sowie Folgen für bereits festsetzungsverjährte Veranlagungszeiträume. Auch zur Fristberechnung, zur Anerkennung von Erfüllungssurrogaten und zu Auswirkungen auf die fünfjährige Mindestlaufzeit besteht aus Sicht des IDW erheblicher Klarstellungsbedarf.
Das IDW bittet das BMF daher um ergänzende verwaltungsseitige Hinweise, etwa durch ein Anwendungsschreiben, oder um gesetzliche Präzisierungen. Ziel ist es, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für Steuerpflichtige und den Berufsstand zu gewährleisten und unverhältnismäßige rückwirkende Belastungen zu vermeiden.