IDW: Das FISG schadet der Qualität der Wirtschaftsprüfung

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (RegE FISG) unterstützt das IDW das verfolgte Ziel, das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt dauerhaft zu stärken. Allerdings greift der RegE FISG massiv in die Geschäftsmodelle der Wirtschaftsprüfer ein mit der Folge, dass die Qualität der Abschlussprüfung sinken wird.

Das IDW bemängelt vor allem die vorgeschlagene deutliche Verschärfung der Haftung des Wirtschaftsprüfers. Dies resultiert aus der unverhältnismäßigen Ausweitung einer nicht versicherbaren und unbegrenzbaren Haftung des Abschlussprüfers bereits bei grober Fahrlässigkeit und aus der geplanten Absenkung des Verschuldensgrades für die Erteilung eines unrichtigen Bestätigungsvermerks von Vorsatz auf Leichtfertigkeit im Bereich der Strafvorschriften.

Nach Auffassung des IDW wird die Haftungsverschärfung die Konzentration im Prüfungsmarkt verstärken und vor allem kleinere und mittelständische Prüfungspraxen praktisch von der Durchführung von Abschlussprüfungen ausschließen. Nicht zuletzt führt die geplante Haftungsverschärfung zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien verbunden mit im Ergebnis auch höheren Kosten der Wirtschaft.

Das IDW weist ferner darauf hin, dass diese Regulierungsmaßnahmen in der Folge die Möglichkeit, qualitativ gut ausgebildeten Berufsnachwuchs zu gewinnen, erheblich beeinträchtigen. Dies belastet die Qualität der Abschlussprüfung zusätzlich und schadet insofern dem Finanzplatz Deutschland. 


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