IDW begrüßt Stärkung der Genossenschaftsstruktur

Das IDW spricht sich dafür aus, die Rechtsform der Genossenschaft zu stärken und ihre Digitalisierung zu fördern. In seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Referentenentwurf vom 25. Juni 2025 äußert das IDW jedoch auch Kritik an mehreren Vorschlägen, u.a. zur Funktionsweise der Gremien und zur Qualitätskontrolle.

Das IDW unterstützt die gesetzliche Klarstellung, dass virtuelle oder hybride Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat auch dann zulässig sein sollen, wenn die Satzung hierzu keine Regelung enthält. Kritisch sieht das IDW jedoch, dass diese Formate auch dann erlaubt sein sollen, wenn die Satzung ausdrücklich Präsenzsitzungen vorschreibt. Um den Charakter der Satzung nicht zu entwerten, sollte eine Abweichung von der Satzung nur durch deren Änderung möglich sein.

Kritisch bewertet das IDW den Vorschlag, Vorstände kleiner Genossenschaften (bis 1.500 Mitglieder) künftig an Weisungen der Generalversammlung binden zu können. Diese Regelung würde die etablierte Kompetenzverteilung zwischen den Organen aus dem Gleichgewicht bringen und die autonome Leitungsbefugnis des Vorstands gefährden – ein zentrales Element guter Unternehmensführung. Das IDW warnt vor negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der genossenschaftlichen Rechtsform.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Ausweitung der externen Qualitätskontrolle auf gutachterliche Äußerungen nach § 11 GenG. Das IDW hält dies für konzeptionell verfehlt, da solche Äußerungen anderen Maßstäben unterliegen als Abschlussprüfungen. Da die externe Qualitätskontrolle auf das Prüfungsvorgehen einer Abschlussprüfung ausgerichtet ist, kann sie Gutachten nicht sinnvoll einbeziehen. Das IDW fordert daher, auf diese Ausweitung zu verzichten.

Mit seiner Stellungnahme macht das IDW deutlich, dass es die Modernisierung des Genossenschaftsrechts unterstützt – jedoch nicht um den Preis einer Aushöhlung bewährter Strukturen. Die vorgeschlagenen Änderungen müssen sich an den Prinzipien guter Unternehmensführung und an den Anforderungen der Prüfungspraxis ausrichten.

Die IDW Stellungnahme im Volltext:

Zum Hintergrund:

Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform sieht vor allem Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften vor. Die Textform soll so weit wie möglich verankert werden. Erleichtert werden sollen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder. Zur Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform sollen verschiedene Vorschläge aus der Praxis aufgenommen werden, etwa zur Behandlung investierender Mitglieder und zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit.

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