IDW beantwortet Zweifelsfragen zum ESEF-Blocktagging

Seit 2020 müssen sog. Inlandsemittenten (vor allem kapitalmarktorientierte Unternehmen) ihre Abschlüsse und Lageberichte in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) nach Maßgabe der sog. ESEF-Verordnung im XHTML-Format und weitergehend ihren IFRS-Konzernabschluss zudem mit iXBRL-Auszeichnungen wiedergeben und offenlegen. Die für die ersten zwei Geschäftsjahre vorgeschriebenen iXBRL-Auszeichnungen umfassten zunächst nur die Angaben in den sog. primären IFRS-Konzernabschlussbestandteilen. Für IFRS-Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, müssen darüber hinaus grundsätzlich alle Anhangangaben ausgezeichnet werden ("Blocktagging").

In der Arbeitshilfe "Q&A: Blocktagging des IFRS-Konzernanhangs nach der ESEF-Verordnung" behandelt das IDW erste, häufig gestellte und als besonders dringlich erachtete Fragen zur praktischen Umsetzung des ESEF-Blocktagging. Mit der Veröffentlichung dieses Papiers möchte das IDW die vom ESEF-Blocktagging Betroffenen bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen unterstützen.

Die Veröffentlichung kann von IDW Mitgliedern im Mitgliederbereich abgerufen werden. Andere Interessenten haben die Möglichkeit, das Papier in Kürze entgeltlich über den IDW Verlag zu beziehen.

Service