IDW: Fachlicher Hinweis zur Kurzarbeit

Die Bundesregierung hat am 25.03.2020 die Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverordnung - KugV) rückwirkend zum 01.03.2020 erlassen.

Der Fachausschuss Recht (FAR) des IDW hat sich mit der neuen Verordnung befasst. Eine Zusammenfassung der Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld unter Hervorhebung der ab dem 01.03.2020 geltenden Erleichterungen finden Sie im Fachlichen Hinweis vom 02.04.2020.

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