Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen (ISA [E-DE] 315 (Revised 2019) (11.2021))

Der neue Entwurf ISA [E-DE] (Revised 2019) (11.2021) behandelt die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Abschluss.

Das IAASB hat die Anforderungen zur Risikoidentifizierung und -beurteilung grundlegend überarbeitet, woraus sich für die Durchführung von Abschlussprüfungen insb. folgende Neuerungen ergeben:

  • gesonderte Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene; insb. Identifizierung sämtlicher Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Abschlussebene, die "reasonably possible" sind (aus ISA 315 (Revised 2019) resultierende Folgeänderung in ISA 200)
  • Anwendung inhärenter Risikofaktoren und Einführung des Konzepts "Spektrum inhärenter Risiken"
  • Neudefinition des Begriffs "bedeutsames Risiko" als identifiziertes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen,
    • für das die Beurteilung des inhärenten Risikos nahe am oberen Ende des Spektrums inhärenter Risiken liegt oder
    • das nach anderen ISA als bedeutsames Risiko zu behandeln ist
  • Pflicht zur gesonderten Beurteilung des inhärenten Risikos und des Kontrollrisikos bei sämtlichen auf Aussageebene identifizierten Risiken
  • Klarstellung, dass für bestimmte Kontrollaktivitäten (insb. für solche, die bedeutsame Risiken adressieren) deren Ausgestaltung und Implementierung zu beurteilen sind und welche Beurteilungen für die anderen IKS-Komponenten vorzunehmen sind

Der Entwurf steht bis zu seiner endgültigen Verabschiedung im Internet unter Verlautbarungen >> Entwürfe zur Verfügung. Stellungnahmen zu dem Entwurf der D.-Textziffern erbittet das IDW bis zum 31.03.2022.

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