Hilfskredite und Insolvenzantragspflicht in Zeiten des Coronavirus

Das IDW begrüßt sehr, dass das Bundesministerium der Justiz eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vorbereitet und Hilfskredite in Aussicht stellt. Die Einschätzung, ob ein Unternehmen die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt, braucht einfache und handhabbare Beurteilungskriterien.

Zur Zeit können Wirtschaftsprüfer die Fortführungsfähigkeit von vielen Unternehmen nicht positiv bestätigen, weil die Krise in den Unternehmen eine ansonsten zu erwartende Fortführung zerstört.

Das IDW bietet dem BMJV einen Dialog über die Kriterien für das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht und das Gewähren von Hilfskrediten an.

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