Gesetz zur Anhebung der monetären Schwellenwerte verkündet

Das Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I Nr. 120 vom 16.04.2024).

Damit wird die optional rückwirkende Anwendbarkeit der angehobenen monetären Schwellenwerte der §§ 267, 267a und 293 HGB um 25 % auf Abschlüsse und Lageberichte für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2023 am morgigen 17.04.2024 in Kraft treten (wir berichteten zum Thema bereits in IDW aktuell vom 22.03.2024).

Die IDW Fachausschüsse FAB und HFA haben eine gemeinsame Berichterstattung verabschiedet. Sie enthält Hinweise zur Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Offenlegung bei Anwendung der neuen Schwellenwerte, vor allem zur Ausübung des Wahlrechts einer rückwirkenden Anhebung. Die Berichterstattung ist für IDW Mitglieder verfügbar (siehe News exklusiv vom 05.04.2024).

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