Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG - IDW Stellungnahme an das BMF

Zu begrüßen ist, dass das BMF den betroffenen Körperschaften eine Auslegungshilfe für die komplexe, in der Praxis wenig genutzte Vorschrift zur Verfügung stellen wird. Der Entwurf des BMF-Schreibens enthält eine große Anzahl an (vor allem klarstellenden) Beispielsfällen, die den Rechtsanwendern eine gute Orientierung geben. Dennoch bleiben wegen der Komplexität der Materie einige Fragen offen.

Das IDW regt die Aufnahme einiger Klarstellungen an. Für nachbesserungsbedürftig hält es die Ausführungen zur Form eines Antrags, der nachgeholt wird, bzw. zur Form einer Antragsrücknahme und zum Geschäftsbetriebsbegriff. Darüber hinaus wird angeregt, Wesentlichkeitsschwellen und eine zeitliche Begrenzung für § 8d Abs. 2 KStG in das BMF-Schreiben aufzunehmen. Das IDW setzt sich abschließend dafür ein, dass eine entsprechende Anwendung der Regelungen auf einen (ausschließlichen) Gewerbeverlust stattfindet und eine entsprechende Regelung perspektivisch in das Gewerbesteuergesetz aufgenommen wird.

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