Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung

Das IDW hat einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erarbeitet. Hierin werden Fragestellungen in Bezug auf die Rechnungslegung zum gerade zurückliegenden Stichtag 31.12.2021 sowie zur Prüfung dieser Abschlüsse beantwortet.

Inhaltlich betreffen die Fragen insbesondere die Berichtspflichten im Anhang und Lagebericht für Ereignisse nach dem Abschlussstichtag. Diese wirken gleichsam als eine Art "Korrektiv", da eine Berücksichtigung des Kriegsausbruchs in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund des Stichtagsprinzips grundsätzlich zu verneinen ist (vgl. auch bereits die Meldung vom 02.03.2022). Im Rahmen der Prüfung können sich neben Konsequenzen für die Feststellung und Würdigung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag auch Auswirkungen auf die Risikobeurteilung, Berichterstattung und Kommunikation des Abschlussprüfers ergeben.

Weitere relevante Fragen und Antworten, insbesondere zu den Konsequenzen für das Ende des ersten Quartals des laufenden Jahres, sollen in fortlaufenden Updates veröffentlicht werden.

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