ESRS-Entwürfe: IDW appelliert, erreichte Erleichterungen beizubehalten

Das IDW hat seine Eingabe zu den Entwürfen der ESRS an die EU-Kommission übermittelt. Bereits im Vorfeld hat das IDW die erreichten Erleichterungen begrüßt, allerdings auch weitere Vereinfachungen angeregt. In den letzten Tagen sind deutliche Stimmen vernehmbar, die erreichten Erleichterungen wieder zurückzunehmen. Das IDW plädiert dafür, diese beizubehalten und weiterzuentwickeln, etwa durch Etablierung einer Generalnorm.

Im Vergleich zu den von der EFRAG an die EU-Kommission übermittelten Entwürfen hat die Kommission deutliche Erleichterungen in den ESRS vorgesehen und diese am 9. Juni 2023 mit kurzer Frist zur Diskussion gestellt.Der eingeschlagene Weg weist nach Auffassung des IDW in die richtige Richtung (siehe IDW aktuell vom 16.06.2023).

Das IDW plädiert dafür, am eingeschlagenen Weg festzuhalten und regt an, innerhalb der ESRS eine „Generalnorm“ analog der Finanzberichterstattung zu etablieren (siehe IDW Presseinformation vom 07.07.2023).

Das IDW und der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer unterstützen den Auf- und Ausbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausdrücklich. Der von der EU-Kommission eingeschlagene Weg stellt nach Auffassung des IDW eine gute Grundlage dar, mit den Erfahrungen aus der Finanzberichterstattung eine transparente und verlässliche – und somit nachhaltige – Berichterstattung zum Wohle aller Stakeholder zu erreichen.

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