Ertragsteuerinformationsbericht: Erstes Update des Fragen-und-Antworten-Papiers veröffentlicht

Die jetzt ergänzte IDW Arbeitshilfe behandelt ausgewählte Fragen zur praktischen Umsetzung der Ertragsteuerinformationsberichterstattung. Ein gesonderter Abschnitt behandelt zudem Fragen und Antworten zu Besonderheiten für Institute.

Hintergrund: Bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne sind erstmals für ein nach dem 21.06.2024 beginnendes Geschäftsjahr verpflichtet, einen Ertragsteuerinformationsbericht (EIB) nach den Vorschriften der §§ 342 ff. HGB zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Vorschriften basieren auf der Richtlinie (EU) 2021/2101 (EIB-RL) zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-RL) und wurden mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes (EIB-RL-UmsG) in nationales Recht umgesetzt.

Im Rahmen des ersten Updates sind nun zwei Fragen zum Anwendungsbereich ergänzt worden. Frage 2.4 befasst sich mit der Thematik, ob inländische Tochterunternehmen eines wegen seiner Rechtsform nicht EIB-pflichtigen inländischen Mutterunternehmens dennoch EIB-Pflichten unterliegt. Frage 2.5 erörtert, welche Geschäftsjahre zur Beurteilung des Überschreitens des Schwellenwertes von 750 Mio. EUR Umsatzerlöse im Erstjahr und in den Folgejahren zu betrachten ist.

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