Erdgasnetze: IDW zu Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau

In seiner Stellungnahme zu dem Eckpunktepapier „Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau“ der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur begrüßt das IDW die geplante Übergangsregelung, wonach im Jahr 2025 gebildete Rückstellungen zeitversetzt in der Erlösobergrenze berücksichtigt werden dürfen.

Nach dem Eckpunktepapier soll die regulatorische Anerkennung des Aufwands für die Zuführung zu Rückstellungen für Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen im Wesentlichen an die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b EnWG anknüpfen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die zuständige Regulierungsbehörde für regulatorische Zwecke Anpassungen vornehmen wird.

Ferner weist das IDW darauf hin, dass Änderungen von Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen im Zeitverlauf systemimmanent seien und die regulatorische Sanktionierung von Netzbetreiber daher vermieden werden sollte, die im Rahmen der geltenden handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze nach bestem Wissen und Gewissen bilanzieren.

Zudem bittet das IDW um Aufnahme von weiteren Aspekten in die geplante Festlegung BRÜCKEN, wie z.B. zu Pachtkonstellationen sowie Netzübertragungen bzw. Betreiberwechseln.

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