Entwurf eines IDW Prüfungsstandards zur ESEF-Prüfung verabschiedet

Erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2020 haben bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Abschlüsse und Lageberichte im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (Format nach der ESEF-Verordnung 2019/815) im Bundesanzeiger offenzulegen.

Der Abschlussprüfer dieser Unternehmen muss bei der Abschlussprüfung im Bestätigungsvermerk auch ein Prüfungsurteil dazu abgeben, ob die von den gesetzlichen Vertretern für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den ESEF-Vorgaben entsprechen.

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat am 09.10.2020 den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) verabschiedet und eine Empfehlung ausgesprochen, bei den anstehenden Abschlussprüfungen betroffener Unternehmen bereits diesen Entwurf anzuwenden.

In dem auf ISAE 3000 (Revised) aufsetzenden Entwurf werden sowohl Fragen der Durchführung von ESEF-Prüfungen als auch Fragen der Berichterstattung des Abschlussprüfers über das Ergebnis solcher Prüfungen innerhalb des Bestätigungsvermerks adressiert.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.05.2021 abgegeben werden. Er wird auch in Heft 11/2020 unserer Mitgliederzeitschrift IDW Life veröffentlicht werden.

Downloads der Entwürfe von IDW Verlautbarungen finden Sie hier.

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