Entwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes

Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom 19.05.2020 ausdrücklich die vorgesehenen Hilfsmaßnahmen. Mit Blick auf den Zweck des Gesetzes, den besonders schwer und langanhaltend betroffenen gastronomischen Betrieben zu helfen, hat das IDW angeregt, die Abgabe von Getränken ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen.

Da viele Unternehmen 2020 deutliche Verluste erwirtschaften werden, hat das IDW darüber hinaus vorgeschlagen, die erwarteten Verluste frühzeitig bei der Steuerfestsetzung zu berücksichtigen. So sollte Unternehmen im Rahmen ihrer steuerlichen Gewinnermittlung 2019 die Bildung einer steuerfreien Rücklage für die im Jahr 2020 erwarteten Verluste gestattet werden. Außerdem sollten die Verlustverrechnungsmöglichkeiten des § 10d EStG in zeitlicher und betraglicher Hinsicht ausgeweitet werden.

Die Bundesregierung hatte am 06.05.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen.

Das IDW wird an der Anhörung des Finanzausschusses am 25.05.2020 teilnehmen und die Vorschläge erläutern.

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