Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die Betriebsstätenbegründung

Das IDW hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht Stellung genommen. Durch das überarbeitete Schreiben (das noch geltende Schreiben zu Betriebsstätten datiert vom 24.12.1999) soll eine einheitlichere Anwendung des Betriebsstättenbegriffs in der Verwaltungspraxis bezweckt werden.

Dieses Ziel begrüßt das IDW. Des Weiteren sticht positiv heraus, dass im Entwurfsschreiben neben zahlreichen Urteilen der (jüngeren) Vergangenheit auch im OECD-Musterkommentar eingegangenen Punkte zum Thema Homeoffice-Betriebsstätte berücksichtigt werden.

Zentral kritisiert wird von Seiten des IDW das Fehlen einer systematischen Abgrenzung zwischen innerstaatlicher und abkommensrechtlicher Betriebsstättendefinition. Insbesondere bleibt offen, ob und in welchem Umfang der Begriff der Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Kontext dynamisch – unter Rückgriff auf den OECD-Musterkommentar in seiner jeweils aktuellen Fassung – oder statisch – bezogen auf die bei Vertragsschluss geltende Kommentierung – auszulegen ist. Das BMF hatte hierzu im Schreiben vom 24.12.2025 zur Auslegung von DBA eine differenzierte Position bezogen, die im vorliegenden Entwurf jedoch nicht aufgegriffen wird.

Darüber hinaus weist das IDW auf Unschärfen bei der Definition der Verfügungsmacht, der zeitlichen Schwelle sowie der Abgrenzung zur Geschäftsleitungsbetriebsstätte hin. Die Behandlung moderner Arbeitsformen (z.B. Homeoffice, Co-Working) lässt einige Fragen offen. Kritisch sieht das IDW, dass das Entwurfsschreiben keine Aussagen zu Server-Betriebsstätten beinhaltet.

Das IDW Schreiben im Volltext: BMF-Schreiben Betriebsstätten (IDW Schreiben) (PDF)

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